Mahnbescheid

Verfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine Art "Kurzprozeß" ohne mündliche Verhandlung und Beweisaufnahmen. In diesem Verfahren fordert das Gericht Ihren Schuldner auf, innerhalb von 14 Tagen Zahlung zu leisten. Bereits in diesem Stadium kommt es häufig zu Zahlungen des Schuldners.

Reagiert der Schuldner nicht, so erhält man innerhalb kurzer Zeit einen Vollstreckungsbescheid. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, können Sie hieraus die Zwangsvollstreckung betreiben und einen Gerichtsvollzieher mit der Forderungsbeitreibung beauftragen.


Das aktuelle Urteil

08.05.2012 - Pflegegeld für Großeltern

Jugendhilfe für Großeltern, die mit minderjährigem Kind und Enkel zusammen wohnen.

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Der Bundesgerichtshof hat das Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt.

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24.04.2012 - Sozialversicherungsbeiträge

Milliarden-Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit für Eingliederungsmaßnahmen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

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