Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine Art "Kurzprozeß" ohne mündliche Verhandlung und Beweisaufnahmen. In diesem Verfahren fordert das Gericht Ihren Schuldner auf, innerhalb von 14 Tagen Zahlung zu leisten. Bereits in diesem Stadium kommt es häufig zu Zahlungen des Schuldners.
Reagiert der Schuldner nicht, so erhält man innerhalb kurzer Zeit einen Vollstreckungsbescheid. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, können Sie hieraus die Zwangsvollstreckung betreiben und einen Gerichtsvollzieher mit der Forderungsbeitreibung beauftragen.
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