Mahnbescheid

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren wird durch Einreichung eines formellen Antrags bei dem zuständigen Mahngericht gestellt. Hierzu benötigen sie einen entsprechenden Vordruck, wobei je nach technischer Ausstattung des Gerichtes unterschiedliche Vordrucke benutzt werden müssen.

Das aktuelle Urteil

08.05.2012 - Pflegegeld für Großeltern

Jugendhilfe für Großeltern, die mit minderjährigem Kind und Enkel zusammen wohnen.

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01.05.2012 - Hausrecht von Hotels

Der Bundesgerichtshof hat das Hausrecht von Hotelbetreibern gestärkt.

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24.04.2012 - Sozialversicherungsbeiträge

Milliarden-Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit für Eingliederungsmaßnahmen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.

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